AGB's (Das Kleingedruckte)
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden
allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)
gelten für alle von SFD - Sportfotodienst durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als
vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots
von SFD - Sportfotodienst durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme
des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den
AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu
erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass SFD - Sportfotodienst diese schriftlich
anerkennt.
4. Die AGB gelten im
Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen von SFD - Sportfotodienst.
II. Überlassenes
Bildmaterial
1. Die AGB gelten für
jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten
insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt
an, dass es sich bei dem von SFD - Sportfotodienst gelieferten Bildmaterial
um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in
Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene
Bildmaterial bleibt Eigentum von SFD - Sportfotodienst, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das
Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte
nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die
den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt
grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche
Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung
wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation
und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat
oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für
das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3.
hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung von SFD - Sportfotodienst. Das gilt insbesondere
für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei
sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung
des Bildmaterials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung
des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi,
Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. III 3.
AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf
CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme
oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder
in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe des
digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des
Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes
sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SFD -
Sportfotodienst
und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial
nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv
benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht
berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf
Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
übertragen.
7. Jegliche Nutzung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des von SFD - Sportfotodienst vorgegebenen
Urhebervermerks.
IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich
ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck
gemäß Ziff. III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine
weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Durch den Auftrag
anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu
Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß
IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
ein Honorar von mindestens DM 150,-- pro Aufnahme an.
5. Das Honorar ist
spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der
Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung
kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit
10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
V. Vertragsstrafe,
Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher
unberechtigten (ohne Zustimmung von SFD - Sportfotodienst erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem,
unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu
zahlen.
3. Bei nicht
rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit
nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe
zu zahlen in Höhe von - DM 0,50 pro Tag und Bild für s/w- oder
Color-Abzüge oder Dia-Duplikate - DM 2,-- pro Tag und Bild für Dias,
Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes,
zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu
leisten, ohne dass SFD - Sportfotodienst die Höhe des Schadens nachzuweisen
hat in Höhe von - DM 80,-- pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat -
DM 250,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat - DM 1.500,-- pro
Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat - DM 3.000,-- pro nicht
wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen sind
die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der
weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden
Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw.
geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem
Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch diese
Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VI.
1. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum
Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige
Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Ort des Fotografen. Allgemeine Liefer- und
Geschäftsbedingungen
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[ SFD - Sportfotodienst ] - Medienagentur Presseservice
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