Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).
I. Allgemeines - Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen/Journalisten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Vertragspartner/ Lieferant ist in allen Fällen ausschließlich der Urheber Sportmedia Wuppertal. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen/Journalisten durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- oder Textmaterials zur Veröffentlichung. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf/Journalist diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen/Journalisten. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild- oder Textmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Textmaterial. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen/Journalisten gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Er erkennt ferner an, dass gelieferte journalistische Texte durch Urheberrecht geschützt sind. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild- oder Textmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bild- oder Textmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
II. Nutzungsrechte - Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bild- oder Textmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bild- oder Textmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen/Journalisten. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild-/Textmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen/Journalisten vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
III. Haftung - Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
IV. Honorare - Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich bei geliefertem Bildmaterial nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bild- oder Textmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Das Honorar gemäß Ziff.V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild- oder Textmaterial nicht veröffentlicht wird. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
V. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz - Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen/Journalisten erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- oder Textmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. VII. Sonstiges 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen, Ort.